Die Anmeldung zur Regatta ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des
Meldegelds. Startberechtigt ist nur, wer das Meldegeld bezahlt und den
Haftungsausschluss (im Regattabüro) unterschrieben hat:
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen
oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung
für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische
Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand
des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer
Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen
in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In
diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters,
seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung
von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind,
beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Davon
ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den
Landessportbund/-verband bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz
besteht. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten
- Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen,
die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilfl ich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist sowie den Seebesitzer
Gelsenwasser. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Der unterzeichnende Steuermann/-frau bestätigt, dass er im Besitz eines gültigen und für
das Revier notwendigen Führerscheines ist. Weiter bestätigt er, dass für das Boot ein
Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung des
Meldegeldes! (Bei Jugendlichen Unterschrift des gesetzl. Vertreters!)