Liegeplätze

Liegeplätze zu Lande und zu Wasser

//ruder-club-rastatt.de/wp-content/uploads/2021/10/RCR_Hafen.jpg

Die Segelabteilung bietet den Mitgliedern für die Sommersaison vom 1. März bis Ende Oktober, 28 Wasser- und 110 Landliegeplätze für ihre Boote an.
Hänger-Stellplätze für Straßen- und Hafentrailer sind in begrenztem Umfang auf dem RCR Parkplatz vorhanden.

Basis zur Erstvergabe ist ein ausgefüllter Liegeplatzantrag. Mit der Saison 2022 entfällt die jährlich wiederkehrende Liegeplatz-Beantragung. Alle betreffenden Daten sind im Mitgliederverwaltungssystem hinterlegt und werden nicht erneut abgefragt. Bei Änderungen oder Änderungswünschen muss dem Segelwart ein aktualisierter Liegeplatzantrag durch das Mitglied zugestellt werden.

Änderungen betreffen:

  • Kontaktdaten Eigner/ Vorschoter

  • Bootswechsel/ Bedarf Winterliegeplatz/ Wunsch nach anderem Liegeplatz

  • Bedarf Anhängerstellplatz, Anhängertausch oder neues Kennzeichen (falls auf RCR Gelände abgestellt)

  • Wechsel Versicherung

  • Widerspruch zur Veröffentlichung der Liegeplatzdaten

Über die jährliche Vergabe der Hafenliegeplätze entscheidet ein Gremium, bestehend aus Segelwart, Hafenwart und dem Vertreter der Dickschiffer.

Über die Vergabe der Landliegeplätze entscheidet der Segelwart und der Platzwart bzw. Stellvertreter.

Zu Saisonbeginn werden die Bootsliegeplätze den Mitgliedern mitgeteilt. Die Liegeplatzübersicht ist im ständigen Aushang der Segelabteilung und hier auf der Homepage zu finden.
Die Jahresmarken, für Boote und Hänger müssen direkt nach Erhalt am Bug des Bootes auf der Steuerbordseite und beim Hänger auf der Deichsel gut sichtbar aufgeklebt werden.
Sie sind der Nachweis, dass die Jahresgebühr entrichtet wurde.
Alle Boote und Hänger sind nur auf die zugewiesenen Plätze zu stellen.

Wasserliegeplätze sind in nicht ausreichender Menge vorhanden. Die Vergabe freigewordener Wasserliegeplätze geschieht über eine Warteliste. Der Vergabemodus der Liegeplätze, sowie die zulässigen Bootsmaße sind in der Segelordnung definiert, zu finden im Download-Bereich unter Satzung.

In der Wintersaison, von November bis Ende Februar, können die Mitglieder ihre Boote und Hänger auf dem RCR Gelände überwintern.

Für Einhandjollen bis 5m Länge und max. 100 kg Gewicht besteht die Möglichkeit zur Einlagerung in Regalen in der Segelhalle. Diese Wünsche sind auf dem Liegeplatzantrag anzugeben. Hallenplätze werden nach Verfügbarkeit vergeben.

Wichtige Informationen für Euren Liegeplatz findet ihr im Download-Bereich. Die Hinweise schützen nicht nur Euer Boot, sondern auch Eure "Platznachbarn". Zum Download-Bereich

X