Segeln




Kilometerabrechnung der Segelabteilung



Regattasegler haben ab 2010 wieder die Möglichkeit ihre gefahrenen Kilometer für Ranglistenregatten und 
Trainingsveranstaltungen beim RCR abzurechnen. Pro gefahrenem Kilometer können 30 Cent abgerechnet werden.
Anspruchsberechtigt sind Regattasegler in den Jugendbootsklassen bis 19 Jahren ab vier gesegelten Regatten
und alle weiteren Regattasegler ab 20 Jahren ab sechs gesegelten Regatten. 
Auf Blatt 1 den Antrag stellen, für die in Blatt 2 abzurechnenden Regatten.
Auf Blatt 2 Auflisten der gesegelten Regatten mit Ergebnissen, bitte Ergebnislisten beilegen. 
Dann beim Segelwart möglichst als Datei mit Unterschrift vor der Seglerversammlung Mitte November einreichen. 
Die Abrechnung ist nur für Mitglieder der Segelabteilung bis Ende des Kalenderjahres möglich und nur im Rahmen der im Etat 
zur Verfügung stehenden Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Segelabteilung des Ruder-Club Rastatt.
Mit Blatt 3 dann Wahl der Abrechnung wählen und beim Segelwart einreichen. 

Wird der Antrag im Rahmen der Etatmittel genehmigt, schickt der Kassenwart Ende des Jahres die Zuwendungsbescheinigung über die eingereichten und
abgerechneten Regatten an die angegebene Adresse. Zu den Anträgen Blatt 1-3.

Bei  Fragen bitte Mail an Segelwart, hier können auch Anträge im Wordformat bezogen werden.